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   VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04   

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VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04 (https://dejure.org/2006,25252)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.02.2006 - 11 A 2691/04 (https://dejure.org/2006,25252)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 11 A 2691/04 (https://dejure.org/2006,25252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 14; VwVfG § 49 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    Rücknahme, Ausweisung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, EuGH, Bundesverwaltungsgericht, Ermessensausweisung, Generalprävention, Spezialprävention, Ermessen, Entscheidungszeitpunkt, Altfälle, Widerruf, Wiederaufgreifen des Verfahrens, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04
    In Ansehung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 (Rs. C-482/01 und C-493/01 - Orfanopoulos und Oliveri) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. August 2004 (-1 C 29.02- BVerwGE 121, 315) seine bisherige Rechtsprechung zur Ausweisung der von Art. 6 und 7 ARB 1/80 erfassten türkischen Staatsangehörigen zwar geändert, jedoch erweist sich die Ausweisung des Klägers auch an den geänderten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gemessen als rechtmäßig.

    In seinem Urteil vom 3. August 2004 (a. a. O.) hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. entschieden, dass türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzen, nach den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen nur noch auf der Grundlage einer an Art. 14 ARB 1/80 orientierten ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung, bei der generalpräventive Gesichtspunkte unberücksichtigt bleiben müssen, gem. §§ 45, 46 AuslG ausgewiesen werden dürfen.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04
    Das Gemeinschaftsrecht muss insoweit trotz der Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung angemessen beachtet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - Rs C-453/00 - InfAuslR 2004, 139 f.).
  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04
    Angesichts der obigen Ausführungen bestand unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR (zuletzt: Urteil vom 27. Oktober 2005 - 32231/02 - InfAuslR 2006, 3 f.) auch keine Verpflichtung, eine Befristung bereits in der Ausweisungsverfügung selbst auszusprechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 13 S 2208/97

    Anwendung landesverfahrensrechtlicher Vorschriften im ausländerrechtlichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04
    Die Anwendung dieser Vorschriften ist nämlich durch die spezielle Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wonach die Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung auf Antrag in der Regel befristet werden, ausgeschlossen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 1999 - 13 S 2208/97 - zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.02.2006 - 11 A 2691/04
    In Ansehung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 (Rs. C-482/01 und C-493/01 - Orfanopoulos und Oliveri) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. August 2004 (-1 C 29.02- BVerwGE 121, 315) seine bisherige Rechtsprechung zur Ausweisung der von Art. 6 und 7 ARB 1/80 erfassten türkischen Staatsangehörigen zwar geändert, jedoch erweist sich die Ausweisung des Klägers auch an den geänderten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gemessen als rechtmäßig.
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